Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit für alle klar ist, wie wir zusammenarbeiten.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von hufdoc – Lutz Zbieranek, Lausitzer Weg 16, 33129 Delbrück (nachfolgend „hufdoc“ oder „wir“), insbesondere Hufbearbeitung, Hufbeschlag, orthopädische Beschläge, Hufschuhe sowie Notfall-Termine, gegenüber Pferdehaltern und -besitzern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Terminvereinbarung und Vertragsschluss

  1. Termine können telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über das Kontaktformular oder – für Notfall-Termine – über die Online-Terminbuchung auf hufdoc.de vereinbart werden. Mit unserer Terminbestätigung kommt der Vertrag zustande.
  2. Notfall-Termine finden ausschließlich in unseren Schmieden in Delbrück oder Lippstadt statt. Den genauen Ort stimmen wir nach der Buchung telefonisch mit dem Kunden ab. Online-Buchungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn möglich.
  3. Sollte sich ein Termin unsererseits verschieben, z. B. wegen eines Notfalls, informieren wir den Kunden so früh wie möglich.

§ 3 Absage von Terminen und Ausfallpauschale

  1. Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden – telefonisch oder per WhatsApp unter 0151 11211352.
  2. Wird ein Termin später abgesagt, nicht wahrgenommen oder steht das Pferd zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, berechnen wir eine Ausfallpauschale von 60 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Die Ausfallpauschale fällt auch an, wenn eine Behandlung nach § 6 abgebrochen werden muss.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise laut Preisliste auf hufdoc.de/preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für die Anfahrt berechnen wir je nach Entfernung (einfache Strecke) folgende Pauschalen: bis 20 km 15 €, 20–30 km 20 €, 30–40 km 30 €, 40–50 km 50 €; bei Entfernungen über 50 km nach Vereinbarung. Werden im selben Stall mehrere Pferde verschiedener Besitzer bearbeitet, kann die Anfahrtspauschale auf die Besitzer aufgeteilt werden. Die Anfahrtspauschalen gelten ausschließlich für Einzelfahrten; liegt der Stall auf einer von uns geplanten Tour, werden keine Anfahrtskosten berechnet.
  3. Für Notfall-Termine berechnen wir den 1,6-fachen Satz der jeweiligen Leistung. Sonderbeschläge werden nach Aufwand und Materialkosten abgerechnet.
  4. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Während der gesamten Behandlung muss der Kunde oder eine von ihm beauftragte, volljährige und mit dem Pferd vertraute Person anwesend sein, die das Pferd hält und führt.
  2. Das Pferd ist pünktlich bereitzustellen – mit Halfter und Strick sowie mit möglichst sauberen und trockenen Hufen.
  3. Bei Terminen im Stall des Kunden ist ein geeigneter Beschlagplatz bereitzustellen. Dieser muss eben, trocken, rutschfest und ausreichend groß sein, Schutz vor Wind und Witterung bieten und dem Pferd bekannt sein, sodass es ihn mit Ruhe verbindet. Der Platz muss ausreichend beleuchtet sein – mindestens 200 Lux (in Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4, „Behandlungsstände für Tiere“).
  4. Vorhandene tierärztliche Befunde, Röntgenbilder und Anweisungen sind uns vor Beginn der Behandlung zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Verhalten des Pferdes, Untugenden und Abbruch

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn der Behandlung auf alle bekannten Untugenden, Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen des Pferdes hinzuweisen – z. B. Schlagen, Steigen, Beißen, Probleme beim Hufegeben oder Vorerkrankungen.
  2. Ist eine sichere Bearbeitung nicht möglich, etwa weil sich das Pferd widersetzt oder eine Gefahr für Mensch und Tier besteht, sind wir berechtigt, die Behandlung abzubrechen. In diesem Fall berechnen wir die Ausfallpauschale nach § 3, bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls Anfahrtskosten.
  3. Eine Sedierung des Pferdes darf ausschließlich durch einen Tierarzt erfolgen. Die Organisation und die Kosten der Sedierung trägt der Kunde.

§ 7 Orthopädische Leistungen und Behandlungserfolg

  1. Orthopädische Beschläge und Korrekturen führen wir ausschließlich auf Anweisung des behandelnden Tierarztes bzw. in Abstimmung mit ihm aus.
  2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung unserer Arbeit, jedoch keinen bestimmten Heil- oder Behandlungserfolg. Der Verlauf hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflusses liegen.
  3. Für die weitere Versorgung des Pferdes und den Genesungsverlauf sind maßgeblich der behandelnde Tierarzt und der Besitzer verantwortlich.

§ 8 Haftung

  1. Für Schäden, die durch das Pferd verursacht werden – insbesondere Personenschäden sowie Schäden an Werkzeug, Fahrzeug, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum –, haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 833 BGB) in vollem Umfang. Wir empfehlen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  2. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 9 Mängel

  1. Mängel an unserer Arbeit, z. B. ein sich lösendes Eisen, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Wir erhalten zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung.
  2. Der Verlust eines Eisens oder Hufschuhs durch äußere Einflüsse – etwa tiefen Boden, Abtreten oder Weidegang – stellt keinen Mangel dar.

§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: November 2026

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